Mainfähre „Herta“

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Information zum Fährbetrieb | Fährzeiten ab dem 01.09.2024

Ab dem 01.09.2024 gelten folgende Fährzeiten:

Montag bis Samstag

07:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Sonn- und Feiertage

11:30 – 17:00 Uhr

Direkter Kontakt zur Fähre während den Fährzeiten: 0171 979 22 96

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 09324 / 304-150 zur Verfügung.

Die Fähren über den Main haben in Mainfranken Tradition.

So gibt es seit vielen Jahren eine Fähre zwischen Dettelbach und dem Stadtteil Mainsondheim. Die Fähre ist aber nicht nur ein Ersatz für eine Brücke, sondern vor allen Dingen für die Bewohner von Mainsondheim viel mehr: sie dient des schnellen Vorwärtskommens, der Kommunikation, aber auch der Besinnlichkeit während der Überfahrt. Auf jeden Fall sollte eine Fahrt mit der Mainfähre dazugehören, wenn Sie in Dettelbach weilen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Geschichte der Mainfähre

Wir wünschen eine gute Überfahrt.

Ihre Stadtwerke Dettelbach

Informationsdienst zum Fährbetrieb

Sie möchten zeitnahe Informationen über Veränderungen im Fährbetrieb?

Über die App „Dettelbach und Ortsteile“ werden Sie tagesaktuell und zeitnah per Push-Nachricht über Änderungen der Fährzeiten, Störungen und Ausfälle informiert.

Aktivieren Sie hierfür einfach in der App die Benachrichtigungen für „Mainfähre Herta“.

Die App „Dettelbach und Ortsteile“ können Sie sich im App-Store herunterladen. Die Nutzung der App ist kostenfrei, eine Anmeldung oder Registrierung ist nicht erforderlich!

Personen und Radfahrer ab 14 Jahren: 1,00 € je Fahrt

Motorrad oder Pkw incl. Fahrer: 2,00 € je Fahrt

Pkw mit Anhänger incl. Fahrer: 3,50 € je Fahrt

Lkw/Landmaschine bis 7,49 Tonnen incl. Fahrer: 3,50 € je Fahrt

jeder weitere Mitfahrer: 1,00 € je Fahrt

25.- Euro Wertkarte (50 Feldern a. 50.- Cent): 20,00 € je Wertkarte

50.- Euro Wertkarte (100 Feldern a. 50.- Cent): 35,00 € je Wertkarte

100.- Euro Wertkarte (200 Feldern a. 50.- Cent): 50,00 € je Wertkarte

Befreiung bzw. Ermäßigung der Fährgebühren:

Kinder und Schüler aus dem Gemeindegebiet Dettelbach zu Fuß oder per Rad

  • Als Nachweis zählt ein Schüler- oder Personalausweis

 

Auszubildende aus dem Gemeindegebiet Dettelbach

  • Als Nachweis zählt ein Schülerausweis oder eine Bestätigung des Arbeitgebers

 

Die Beförderung von Kindergartenkindern (incl. einer Begleitperson) aus und in das Gemeindegebiet Dettelbach zu Fuß, Rad oder PKW

  • Als Nachweis reicht die Bestätigung des Kindergartens

 

Schwerbehinderte Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit grün-orangen Flächenaufdruck

Als Nachweis reicht das persönliches Beiblatt mit aufgedruckter Wertmarke

 

Schwerbehinderte Menschen und die Begleitperson mit dem Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis und dem Satz „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ auf der Vorderseite

  • Als Nachweis zählt der Schwerbehindertenausweis

 

Mit der Ehrenamtskarte erhält der Inhaber eine Ermäßigung von 50 % auf den Einzelfahrschein (bei Wertkarten erfolgt die Ermäßigung durch eine geringere Entwertung)

  • Als Nachweis zählt die Ehrenamtskarte
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