Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Würzburg hat am 22.01.2025 beschlossen, für die Teilfortschreibung im Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt 5.1 „Windenergie“ (vormals „Windkraftnutzung“) das dafür erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen. Inhaltlich geht es dabei um die Überarbeitung der Methodik und des Kriterienkatalogs Windenergie, die Neufassung verbindlicher Ziele und Grundsätze, die Neuaufnahme neuer Windvorranggebiete, die Erweiterung bestehender Windvorranggebiete, die Aufstufung bestehender Vorbehaltsgebiete zu Vorranggebieten und die Aufhebung von Ausschlussgebieten. Die Großgemeinde Dettelbach ist dabei mit vier Wind-Vorranggebieten betroffen.
Die Planunterlagen sind vom 03.03.2025 bis 10.04.2025 auf den Internetseiten der Regierung von Unterfranken und des Regionalen Planungsverbandes Würzburg für jedermann öffentlich einsehbar unter:
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177666/177670/eigene_leistung/el_00276/index.html - Menüpunkt „Aktuell laufende Beteiligungsverfahren“
bzw.
Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung kann sich hier auch jeder Bürger und jede Bürgerin selbstständig einbringen und seine Einwände bei der Regierung von Unterfranken bzw. dem Regionalen Planungsverband Würzburg vorbringen.
Auch die Stadt Dettelbach ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung dazu aufgefordert, zu prüfen, ob Belange der Stadt Dettelbach durch die vorliegende Entwurfsplanung betroffen sind und gegebenenfalls Einwände zu erheben. Die Stadtratsmitglieder diskutierten während der Sitzung am 17.03.2025 angeregt über die geplanten Änderungen im Regionalplan für das Gemeindegebiet und beschlossen, sechs Einwände bei der Regierung von Unterfranken einzubringen:
Der Stadtrat weist auf Konflikte mit der Ortsentwicklung in Effeldorf und im Mainfrankenpark, die Einschränkung des Freizeit-, Wander- und Erholungszieles Wartbergkreuz in Euerfeld sowie die Beeinträchtigung der Sichtachsen der Ortsteile hin. Auch soll der Stand des Netzausbaus im direkten Umfeld berücksichtigt werden, der bis auf Weiteres keine Aufnahme neuer WEA gewährleisten kann. Zudem merkt der Stadtrat an, dass der geplante Flächenanteil für Windenergieanlagen auf der Gemarkung Dettelbach mit 3,36 % – knapp 90 % über der Zielvorgabe von 1,8 % + x Flächenanteil – sehr hoch ist und ein Flächenanteil von maximal 2,4 % für das Gemeindegebiet als angemessen erachtet wird.
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