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Bauen und Wohnen
Wohnbaugebiete
Derzeit befinden sich verschiedene Bebauungspläne in der Aufstellung (Laufende Bauleitplanverfahren – Stadt Dettelbach). Die zunächst verfügbaren Baugrundstücke, die Sie von der Stadt Dettelbach erwerben können, befinden sich im Plangebiet „Bromberg“. Sobald der mögliche Vergabezeitpunkt bekannt ist, werden wir Sie hier, über die App und im Amtsblatt informieren.
Julia Hippold |
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Zimmer: 12 (OG); Luitpold-Baumann-Straße 1, 97337 Dettelbach |
09324 / 304 - 111 |
09324 / 304 - 117 |
bauverwaltung@dettelbach.de |
Michaela Isenheim |
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Zimmer: 7 (EG); Luitpold-Baumann-Straße 1, 97337 Dettelbach |
09324 / 304 - 121 |
09324 / 304 - 117 |
kaemmerei@dettelbach.de |
Tanja Gaida |
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Bauverwaltung |
09324 / 304 - 181 |
09324 / 304 - 117 |
bauverwaltung@dettelbach.de |
Jessica Kühling |
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Bauverwaltung |
09324 / 304 - 133 |
bauverwaltung@dettelbach.de |
Georg Öhrlein |
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Bauverwaltung |
09324 / 304 - 134 |
09324 / 304 - 117 |
bauverwaltung@dettelbach.de |
Durch das kommunale Förderprogramm werden finanzielle Zuschüsse aus Mitteln der Städtebauförderung und dem von der Stadt zur Verfügung gestellten Anteil gewährt.
Das Programm stellt einen wichtigen Baustein im Rahmen der Altstadtsanierung dar und soll einen Anreiz für Haus- und Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet bieten, Sanierungsmaßnahmen im Sinne der im Gestaltungshandbuch aufgezeigten Empfehlungen durchzuführen.
Ziel des Programms ist die Erhaltung des charakteristischen Stadtbildes der Dettelbacher Altstadt und die Aufwertung der Qualität des Wohnumfelds. Die Maßnahmen müssen auf den öffentlichen Raum und das Stadtbild positiven Einfluss nehmen.
Wo kann gefördert werden?
Fördermöglichkeit im Rahmen des kommunales Förderprogramms besteht, wenn die geplante Maßnahme innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Altstadt“ liegt.
Was kann gefördert werden?
Das kommunale Förderprogramm bezieht sich auf gestalterische Maßnahmen am äußeren Erscheinungsbild von Wohn-, Betriebs- und Nebengebäuden sowie auf Außenanlagen.
Gefördert werden können Maßnahmen an Dächern, Außenwände, Fenstern, Schaufenstern, Werbeanlagen, Hauseingängen, Toranlagen sowie Maßnahmen an den Außenanlagen, zur gestalterischen Anpassung von Neubauten und zur Herstellung ursprünglicher Gebäude- und Raumkanten.
Der sanierungsbedingte Abriss von Gebäuden, der Abriss von Anbauten und Bauteilen kann gefördert werden, wenn dadurch eine gestalterische Aufwertung der Freiflächen und Höfe erfolgt und die historische Parzellenstruktur erhalten bleibt sowie eine entsprechende Zweckbindung vereinbart wird.
Sanierungsmaßnahmen im Gebäudeinneren sind im Rahmen dieses Programms nicht förderfähig.
Wie viel kann gefördert werden?
Die Höhe der Förderung beträgt maximal 30 % der förderfähigen Kosten einer Gesamtmaßnahme, höchstens jedoch 50.000,- €. Werden an einem Objekt mehrere Teilmaßnahmen durchgeführt, z. B. Sanierung der Fenster und Dacheindeckung, so gilt dies als Gesamtmaßnahme.
Erforderliche Architekten- und Ingenieurleistungen werden mit bis zu 16 % der reinen Bauleistungen anerkannt.
Kommunales Förderprogramm „Altstadt Dettelbach“
Räumlicher Geltungsbereich „Altstadt“